Polizeipräsident von Hinckeldey geht in den Tod
Hier habe ich vom Polizeipräsidenten Karl von Hinckeldey erzählt, der in den Jahren 1848 bis 1856 die preußische Polizei reformierte, die Schutzmannschaften verstärkte und für Recht und Ordnung in Berlin sorgte (bzw. sorgen ließ). Die Bildung der Kriminalabteilung fällt in seine Zeit, aber auch viele Innovationen wie die Straßensprengung (Reinigung, das Besprengen mit Wasser), eine Berufsfeuerwehr und der Ausbau der Gasbeleuchtung in den Straßen Berlins. Er geht gegen die demokratischen und republikanischen Strömungen ebenso vor wie gegen Glücksspiel und Verstöße des Adels.
Obwohl er hochangesehen beim König ist, führt eben diese Unparteilichkeit in jede Richtung zu seinem Tod. Dem König ist schon des Längeren das Hazardspiel in den Offiziersmessen ein Dorn im Auge. Bei dem Spiel verschulden sich die einzelnen Offiziere dermaßen, das nicht wenige den Freitod wählen. Er befiehlt dem Polizeipräsidenten, dagegen einzuschreiten. Von Hinckeldey veranlasst mehrere Durchsuchungen und schließlich auch die Aushebung des Jockeyclubs, eines illegalen Spielclubs, in dem neben Offizieren auch Männer aus dem hohen Adel und dem Herrenhaus verkehren. Diese Aktion nutzt der junge Rittergutsbesitzer von Rochow auf Plessow, Leutnant a. D. aus, um Beschwerde einzulegen. Es kommt zu Diskussionen zwischen dem Polizeipräsidenten und von Rochow, die Wortwahl wird immer deutlicher, bis der Polizeipräsident keine andere Wahl hat, als von Rochow zum Duell zu fordern. Obwohl von Hinckeldey als oberster Polizeibeamter von dem offiziellen Duellverbot weiß, bleibt ihm in der damaligen Zeit kein Ausweg, wenn er nicht sein Ansehen verlieren will.
Oder wie es die Vossische Zeitung am 12. März 1856 schreibt:
»Wenn wir … erwägen, daß Herr von Hinckeldey ein im reifen Lebensalter stehender Mann, daß er Vater von sieben Kindern war und vermöge seiner hohen Stellung den ersten und dringendsten Beruf hatte, das Gesetz zu wahren … so werden wir ganz von selbst zu der Annahme geführt, daß eine schwere Reizung vorhanden gewesen sein muß, die diesen Mann … zu einer Herausforderung auf tödliche Waffen bewegen konnte.«
Das Duell
Die Duellanten treffen sich am 10. März um 10 Uhr vormittags in der Jungfernheide. Als Geforderter hat von Rochow die Wahl der Waffen, er nimmt die Pistole, denn er ist ein hervorragender Schütze. Von Hinckeldey als dem Beleidigten steht hingegen der erste Schuss zu. Doch er ist alles andere als ein sicherer Schütze und sieht nicht mehr gut. Ein Himmelfahrtskommando also, und es wird kolportiert, dass der Polizeipräsident noch auf der Heide auf eine Botschaft des Königs gewartet hätte, der dieses Duell hätte unterbinden können.
In einem Brief König Friedrich Wilhelm IV. an seinen Minister gesteht er später ein, dass er von dem Duell wusste und gezögert hat, weil »… Hier war aber eine höchst taktvolle und zarte Prozedur erforderlich, um den bereits verbreiteten Verdacht, ‚Hinckeldey könne kein Pulver riechen‘, nicht unwiderruflich zu etablieren. Das, ich gestehe es offen, hat mich zaghaft gemacht. Nun, Gott hat es so gefügt. Die Sache ist nicht gutzumachen, aber – der Sieg seiner Feinde ist zu mindern.«
So nimmt die Tragödie seinen Lauf. Beim ersten Schuss von Hinckeldey versagt die Pistole, der zweite Schuss aus der neuen Waffe geht daneben. Von Rochow dagegen trifft den Polizeipräsidenten tödlich in die Brust. Er wird für das Duell zu vier Jahren Festungshaft verurteilt, nach einem Jahr bereits begnadigt.
Als Karl von Hinckeldey zu Grabe getragen wird, erweisen ihm neben Prinz Wilhelm 100.000 Berliner die Ehre. Am östlichen Ende des Volkspark Jungfernheide, ganz in der Nähe des ehemaligen Duellortes, steht ein steinernes Kreuz zur Erinnerung an den innovativen Polizeipräsidenten.
