Im Großherzogtum Baden gibt es zu der Zeit eine der liberalsten Verfassungen des Deutschen Bundes, schon 1818 wurde sie verabschiedet.
Badische Verfassung von 1818 – Text
Viele in der Verfassung garantierte Rechte werden durch die Karlsbader Beschlüsse und nach 1832 nochmals verschärft ausgesetzt. Doch das Recht einer gewählten Volksvertretung bleibt bestehen. Die Ständeversammlung, wie die zweite Kammer damals bezeichnet wird, besteht aus 63 Abgeordneten, die durch Wahlmänner ernannt werden, die wiederum durch die wahlberechtigten Bürger über 25 Jahre gewählt wurden.
„§ 34 Diese Abgeordneten werden von erwählten Wahlmännern erwählt.“
Als Abgeordneter muss man mindestens 30 Jahre alt sein, einer der drei christlichen Konfessionen angehören, ein Kapital von mindestens 10.000 Gulden oder eine regelmäßiges Einkommen von mindestens 1.500 Gulden nachweisen. Das trifft im Großherzogtum Baden um 1848 gerade mal auf ca. 6000 Männer zu.
In der Kammer finden sich eine konservative, der Regierung des Großherzogs zugeneigte Fraktion und eine liberale und damit eher oppositionelle Fraktion.
Die erste Kammer ist den Prinzen des Großherzogs, dem standes- und grundherrlichem Adel, bis zu acht vom Großherzog ernannten Personen, zwei hohen Geistlichen der christlichen Kirchen und zwei Abgeordneten der Universitäten vorbehalten. Der Großherzog besitzt ein grundsätzliches Veto – Recht, eine neue Gesetzesänderung benötigt die Zustimmung beider Kammern.
Am Abend des 26. Februar trifft die Nachricht aus Paris ein: Der König hat abgedankt, die Republik ist ausgerufen.
Die liberalen Abgeordneten, unter ihnen Friedrich Hecker, der im Laufe der Revolution noch eine Rolle spielen wird, sind euphorisiert. Was in Frankreich möglich ist, muss doch auch in Baden, nein in ganz Deutschland möglich sein. Sie wollen mehr als den bestehenden deutschen Bund, sie wollen eine geeinte Nation und eine gewählte Volksvertretung. Presse- und Meinungsfreiheit. Versammlungsrecht. Volksbewaffnung. Freie Wahlen. Hier und jetzt bietet sich die Gelegenheit, ein Anstoß, etwas Neues zu fordern.
Am Sonntag werden sie sich in Mannheim zusammen setzen und über das Vorgehen beraten.